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Kaufen ja, aber keine Waffe führen

MÜNSINGEN. Ein Luftgewehr kaufen und mit nach Hause nehmen darf jeder, der über 18 Jahre alt ist. Nur: Die Waffe bei sich führen oder gar damit herumballern, und sei's auch nur im Wald, ist verboten. Das mussten sich jetzt zwei junge Männer in Münsingen nicht nur von der Polizei, sondern auch von Ulrich Polachowsky, Richter am Amtsgericht Münsingen, sagen lassen, der das Verfahren gegen die beiden wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zwar eingestellt, sie aber zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 beziehungsweise 150 Euro verdonnert hat.

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