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Gutgläubigkeit ausgenutzt

SONNENBÜHL/REUTLINGEN. Einen gemeinnützigen Verein um sein Vermögen zu bringen ist eine Straftat, die Staatsanwältin Rotraud Hölscher schon mal emotional werden lässt. »Glauben sie im Ernst, das glaub' ich Ihnen?« hielt sie der 45-jährigen, ehemaligen Kassiererin des Krankenpflegefördervereins Sonnenbühl (KSF) entgegen, die in der Verhandlung gestern vor dem Reutlinger Amtsgericht wiederholt erklärte, sie habe dem 22-jährigen Mitangeklagten nur helfen wollen und zu gutgläubig darauf vertraut, das er das vom Vereinskonto genommene Geld wieder zurückzahlen werde. Und selbst Richter Rolf Hartmann befand, es sei »schwierig, eine Strafe zu finden, die diesem Geschehen gerecht wird«.

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