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Grünes Licht für Genkinger Steinbrucherweiterung

Das Schotterwerk Herrmann aus Genkingen kann die Steinbruchfläche erweitern. Das Landratsamt hat die Genehmigung erteilt und, nachdem ein Widerspruch eingelegt wurde, den sofortigen Vollzug angeordnet. Vorbereitende Arbeiten auf der 5,3 Hektar großen Fläche haben bereits begonnen.

Das Schotterwerk Herrmann will seine Existenz sichern und den Steinbruch in Genkingen erweitern.  FOTO: FISCHER
Das Schotterwerk Herrmann will seine Existenz sichern und den Steinbruch in Genkingen erweitern. FOTO: FISCHER
Das Schotterwerk Herrmann will seine Existenz sichern und den Steinbruch in Genkingen erweitern. FOTO: FISCHER

SONNENBÜHL. Im Oktober wäre Schluss. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auf der bisherigen Abbaufläche im Steinbruch Genkingen zumindest kein Material mehr, das das Schotterwerk Herrmann als Kerngeschäft für den »qualifizierten Straßenbau« vermarktet. Deswegen ist Markus Maier froh über die Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs, die das Landratsamt Ende Mai erteilt hat. Dass dagegen ein Widerspruch eingelegt wurde, hatte zunächst quasi einen Baustopp zur Folge. Aber auch hier hatte die Behörde nach Antrag des Betriebs sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet.

Die letzte Genehmigung für den Gesteinsabbau stammt von 2016, bereits damals wurde mit der Planung für den nächsten Schritt begonnen. Konkret: Das Werk will die Abbaufläche um 5,3 Hektar erweitern. Start der Rohstoffgewinnung soll dieses Jahr im Oktober sein. Dafür sind laut Maier vorbereitende Arbeiten notwendig: Der »Oberboden« müsse abgeschoben werden, der darunterliegende Abraum aus Lehm und Steinen ausgesiebt werden. Und das ginge nur bei trockener Witterung – wie sie gerade eben herrscht. Hätte das Landratsamt nicht den sofortigen Vollzug angeordnet, »hätten wir damit nicht beginnen können und wären in die Schlecht-Wetter-Periode gekommen«. Einzelheiten zum Inhalt des Widerspruchs, der gegen die Genehmigung eingelegt wurde, kann Maier nicht nennen, es sei schließlich ein laufendes Verfahren. Nur so viel: »Alle Punkte, die darin aufgeführt sind, wurden bereits im Genehmigungsverfahren von den Fachleuten abgearbeitet oder sind im Pachtvertrag mit der Gemeinde geregelt.« Dass doch noch ein Baustopp droht, scheint somit wohl eher ausgeschlossen. (GEA)