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Gemeinderat Trochtelfingen beschließt Satzung: Wie hoch darf die Miete sein?

Bargeld. FOTO: DPA
Bargeld. FOTO: DPA
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TROCHTELFINGEN. Wie viel Miete wird in öffentlich geförderten Sozialwohnungen fällig? Das muss jede Kommune in einer Satzung festlegen. In Trochtelfingen gibt es 20 Wohnungen in drei Häusern, die das betrifft. Der Gemeinderat hat nun die Satzung über die Höhe der höchstzulässigen Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen beschlossen. Wichtig, damit Menschen mit weniger gutem Einkommen eine adäquate Wohnung finden können.

Weil es für Trochtelfingen keinen Mietspiegel gibt, orientiert sich die Stadt an dem der Stadt Reutlingen. Klingt komisch angesichts des Größenvergleichs. Dies ist aber gängige Praxis. Einen eigenen Mietspiegel zu erstellen, ist für eine kleine Kommune wie Trochtelfingen nicht machbar. Und im Umkreis gibt es ebenfalls keine vergleichbare Gemeinde mit eigenem Mietspiegel. Deswegen wurde als Vergleich der Mittelwert des Reutlinger Mietspiegels herangezogen, von der daraus ermittelten Preisspanne werden zehn Prozent abgezogen. So entsteht eine ortsübliche Vergleichsmiete, die zwischen sechs und sieben Euro liegt. Von dieser werden für öffentlich geförderte Sozialwohnungen weitere 20 Prozent abgezogen. Auch die Gemeinde Lichtenstein ist 2016 bereits so vorgegangen.

Über die Satzung sollte bereits in der vorletzten Sitzung des Gemeinderats beschlossen werden. Doch es blieben Fragen offen. So war das Thema nun noch einmal auf der Tagesordnung. Verwaltungsmitarbeiterin Bärbel Buk erläuterte dem Gemeinderat das Vorgehen und wie das Berechnungsergebnis zustande kommt. Alle offenen Fragen konnten beantwortet und geklärt werden, sodass die Stadträte die Satzung einstimmig beschlossen haben. (GEA)