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Geld aus Tresor gestohlen? Auszubildende bestreitet Vorwürfe

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen eine wegen Diebstahls angeklagte Bankauszubildende ging es in Münsingen um die Herkunft und Verwendung großer Scheine. Fortsetzungstermin ist am Montag

Das Aus für die 500-Euro-Geldscheine bedeutet laut EZB nicht den Anfang vom Ende des Bargelds. Foto: Patrick Seeger
Foto: Patrick Seeger
Foto: Patrick Seeger

MÜNSINGEN. Eine Bank verdächtigt eine ehemalige Auszubildende, mehrmals 500-Euro-Scheine aus Kasse und Tresor gestohlen zu haben und hat die junge Frau deswegen angezeigt. Vor Gericht streitet die Beschuldigte die Vorwürfe ab. Die Staatsanwältin stützt ihre Anklage im Indizienprozess auf zwei Säulen.

Am ersten Prozesstag ging es darum, klarzustellen, ob die junge Frau an den für die Diebstähle infrage kommenden Zeiträumen in den betroffenen Filialen war (wir berichteten). Die zweite Säule der Anklage ist der auffällige Umgang der Angeklagten mit Bargeld. Im Jahr 2016, in dem die Unregelmäßigkeiten auftraten, zahlte sie nachweislich mehrmals 500-Euro-Scheine auf ihr Girokonto ein. Der naheliegende Verdacht: die selten verwendeten 500er stammten aus den Fischzügen bei ihrem Arbeitgeber.

Geklärt ist die Sache auch nach dem zweiten Verhandlungstag nicht. Weshalb es einen dritten geben wird: Nachdem bisher Mutter, Vater und Großmutter in den Zeugenstand gemusst haben, die allesamt versicherten, das fragliche Geld sei ihrerseits ein Geschenk an die junge Frau gewesen, wird nun am Montag auch noch der 82-jährige ehemalige Lebensgefährte der Großmutter aussagen müssen, bevor es – wie Richter Joachim Stahl hofft – dann endlich zu einem Urteil kommen wird. (GEA)