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Freizeitpark jetzt rechtlich gegründet

SONNENBÜHL-ERPFINGEN. Solide gegründet ist von nun an das Vergnügen im Freizeitpark »Traumland«. Mit dem Beschluss der Satzung für den Bebauungsplan »Höllenberg-Freizeitpark, Neufassung« hat der Sonnenbühler Gemeinderat ein seit Jahrzehnten währendes Manko behoben. Denn sämtliche Fahrgeschäfte und Anlagen waren in der Vergangenheit offenbar ohne Baugenehmigung entstanden. Das wurde allerdings erst zum Thema, als die Erweiterung des Cafés im »Traumland« zu Debatte stand. Im November 2004 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen festgestellt, das nach baurechtlichen Kriterien mehr als nur das Café »nicht im Lot« war, wie ein Sprecher damals sagte. Angeregt wurde das Ruhen des Verfahrens, bis es zu einer generellen Klärung des Zustandes gekommen sei. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan ist diese Klärung jetzt erreicht. Für das Café hatte der Gemeinderat bereits im Oktober vergangenen Jahres einen Bestandsplan und im November die Erweiterung auf 120 Plätze verabschiedet. (ps)

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