Als »Schattenboxen« titulierte Oberstaatsanwalt Ernst Rößner am Ende das Verfahren gegen einen Mann und eine Frau aus einer Albgemeinde, die sich wegen gemeinschaftlicher Untreue vor dem Amtsgericht Münsingen verantworten mussten. »Schattenboxen« deshalb, weil alle Anklagepunkte nach der Zeugenvernehmung in sich zusammenfielen, ohne eine Spur zu hinterlassen. Das musste selbst der Oberstaatsanwalt anerkennen. So konnte er schließlich nicht anders, als Freispruch zu fordern.
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