MÜNSINGEN. »Für den Neigungswinkel einer Banane gibt es gesetzliche Vorschriften, aber Genehmigungen für Lastentransporte mit Hubschraubern betreffen nur die Last, nicht die Aufhängekonstruktion.« Mit dieser Feststellung verdeutlichte Richter Thomas Rainer einen Teil des Problems beim gestrigen sechsten Verhandlungstag um den Hubschrauberabsturz auf dem Truppenübungsplatz im Oktober 2001 vor dem Amtsgericht Münsingen. Bei einem Testflug zur Erprobung eines Rettungssystems für Segelflugzeuge war vor vier Jahren der dabei beteiligte Hubschrauber abgestürzt und der Pilot zu Tode gekommen. Aus dem damaligen Versuchsablauf ergab sich gegen den Versuchsleiter und seinen Ingenieur die Anklage der fahrlässigen Tötung.
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