ENGSTINGEN. »Wer zahlt für die Wiederherstellung des ursprünglichen Geländeverlaufs nach der Kampfmittelräumung im Gewerbepark?« Mit dieser Frage hatte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ernst-Reinhard Beck zur Klärung der Kostentragungspflicht an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gewandt. Nun kam die Antwort. Zwar seien die Vertragsbestimmungen zur Kampfmittelräumung nicht eindeutig und daher auszulegen. Allerdings schlägt sich der Wissenschaftliche Dienst gerade in der Auslegung des Kaufvertrages auf die Seite des Gewerbeparks.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.