MÜNSINGEN. Der gute Eindruck eines Zeugen wog schließlich schwerer, als die Aussage des Angeklagten, der mit dem Waffengesetz in Konflikt geraten war. Dass sich der junge Mann über eine Bestellung im Internet eine LED-Lampe zur Unterstützung eines Nachtsichtgeräts bestellt hatte, sah Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer nach der Aussage eines nachträglich zum zweiten Verhandlungstermin vor dem Münsinger Amtsgericht einbestellten Zeugen als erwiesen an. Geldstrafe statt Freispruch also für den 22-jährigen Angeklagten. Bei potenziellem Zubehör für Schusswaffen kennt der Gesetzgeber keine Gnade, wenn der Käufer keinen Waffenschein vorlegen kann.
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