MÜNSINGEN. Was geschieht mit einem Verein, dem nachträglich die Gemeinnützigkeit wieder aberkannt wird? Jenem noch 40 Mitglieder zählenden Narrenverein aus dem Lautertal, dessen ehemaliger Vorsitzender sich wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern vor dem Amtsgericht in Münsingen verantworten muss, droht jetzt neben dem bereits erlittenen finanziellen Verlust womöglich auch noch eine steuerliche Benachteiligung. Ins Gespräch gebracht worden ist der eventuelle Wegfall der Gemeinnützigkeit von Staatsanwältin Schmid, die bis zur Fortsetzung der Hauptverhandlung am kommenden Dienstag diese Frage mit einem Fachmann vom Finanzamt geklärt wissen will.
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