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»Ecstasy« war keines

MÜNSINGEN. Zwei junge Männer hatten sich in dieser Woche wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht zu verantworten. Den beiden wurde vorgeworfen, mit Ecstasy gedealt zu haben. Während der eine zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden verurteilt wurde, muss der andere dank eines beträchtlichen Vorstrafenregisters für vier Monate ins Gefängnis.

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