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Aktuell Gericht

Drei Jahre Haft für Missbrauch der Enkeltochter

63-Jähriger aus einer Albgemeinde hat sich mehrfach an seiner Enkeltochter vergangen.

Urteil
Foto: Uli Deck/Symbolbild
Foto: Uli Deck/Symbolbild

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Weil er sich mehrfach an seiner Enkeltochter vergangen hat, verurteilte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts einen 63-jährigen Großvater aus einer Albgemeinde zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Verfahren sei für alle Beteiligten sehr belastend gewesen, meinte der vorsitzende Richter Armin Ernst in seiner Urteilsbegründung.

Angeklagt waren zwanzig Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Taten seien ein massiver Vertrauensbruch gewesen, erklärte Ernst, ein Vertrauensbruch, den der Angeklagte nicht nur an dem Kind, sondern auch an der Familie, der Mutter, der Ehefrau begangen habe. Zugute hielt Ernst dem Angeklagten, dass »das Geständnis schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt gekommen ist«. Damit habe der 63-Jährige dem Mädchen die Begutachtung durch eine Psychologin und die Aussage vor Gericht erspart. (GEA)