MÜNSINGEN. Noch hat der Gemeinderat nicht darüber entschieden, ob die Stadt ihr rund 1,47 Hektar großes Grundstück hinterm Hallenbad für den Bau eines großflächigen Einkaufszentrums veräußern darf - diskutiert worden ist darüber in der von zahlreichen Zuhörern begleiteten Sitzung freilich heftig. Bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde am Ende beschlossen, für die bislang für überörtliche Einrichtungen von der Stadt frei gehaltene Fläche zumindest einen Bebauungsplan »Sondergebiet Einzelhandel - vorzugsweise Fachmärkte« aufzustellen und die Änderung des Flächennutzungplans einzuleiten.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.