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»Der Unfall war vermeidbar«

MÜNSINGEN. Im Prozess um den Hubschrauberabsturz auf dem Truppenübungsplatz im Jahr 2001 wurden am Dienstag die beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt. Nach Ansicht des Richters Thomas Rainer wäre der Unfall vorhersehbar und deshalb vermeidbar gewesen. Im Rahmen eines nichtmilitärischen Testfluges war der Pilot des Hubschraubers damals getötet worden.

Beim Absturz eines Hubschraubers war 2001 auf dem Truppenübungsplatz der Pilot getötet worden.
GEA-ARCHIVFOTO: FINK
Beim Absturz eines Hubschraubers war 2001 auf dem Truppenübungsplatz der Pilot getötet worden. GEA-ARCHIVFOTO: FINK
Beim Absturz eines Hubschraubers war 2001 auf dem Truppenübungsplatz der Pilot getötet worden. GEA-ARCHIVFOTO: FINK

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