TÜBINGEN. »Es läuft jetzt alles super und gibt überhaupt keine Probleme mehr«, hatte der Angeklagte in seinen abschließenden Worten gesagt. Das Gericht sah das anders und verurteilte ihn wegen zweifachen Durchtrennens eines Bremsschlauches sowie wegen Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft, ohne Bewährung.
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