MÜNSINGEN/REUTLINGEN. Für eineinhalb Jahre muss ein 70-jähriger Mann ins Gefängnis, weil er im Dezember vergangenen Jahres eine behinderte Frau in einem Waldgelände bei Münsingen sexuell nötigte. Der Angeklagte erhielt vom Reutlinger Schöffengericht am Montag keine Bewährung mehr, weil er einschlägig vorbestraft ist. Er hatte vor drei Jahren Mädchen auf der Heimfahrt von Orchesterproben unsittlich begrapscht.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.