REUTLINGEN. »Mit Bauchgrimmen« haben der Reutlinger Amtsrichter Eberhard Hausch und seine beiden Schöffinnen gestern darauf verzichtet, einen 42-jährigen Unternehmer sogleich ins Gefängnis zu schicken. Doch selbst Staatsanwalt Jan Dietzel hatte davon gesprochen, dem vorbestraften Mann »noch eine letzte Chance« zu geben. Aus diesem Grund wurde die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die er wegen Betruges in 22 Fällen erhielt, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 600 Euro an die Staatskasse zahlen.
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