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Bewährung wegen verminderter Schuldfähigkeit

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. Zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung verurteilte der Vorsitzende Richter Herbert Escher die Angeklagte. Der 27-jährigen Frau wurde Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ihres Sohnes sowie Körperverletzung an ihrem damaligen Verlobten vorgeworfen. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt und mit Auflagen versehen.

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