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»Behalten die Entwicklung im Auge«

MÜNSINGEN/REUTLINGEN. Im Gänsemarsch kann's nach wie vor ins Freie gehen. Mit einer Einschränkung: Kontakt mit wild lebendem Wassergeflügel ist zu vermeiden. Zwar hat der Krisenstab der Bundesregierung für die Tierseuchenbekämpfung am Dienstag Gänsen, Enten und Hühnern vorerst den uneingeschränkten Freigang gestattet. Zum Schutz gegen die Vogelgrippe in Baden-Württemberg hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium am gestrigen Donnerstag allerdings »eine Allgemeinverfügung über ergänzende Schutzmaßnahmen« erlassen. »Um den Ausbruch der Geflügelpest beim Nutzgeflügel zu verhindern«, wie es in der Pressemitteilung des Ministeriums heißt.

Die Gänse dürfen raus, aber nicht überall hin.
FOTO: REISNER
Die Gänse dürfen raus, aber nicht überall hin. FOTO: REISNER
Die Gänse dürfen raus, aber nicht überall hin. FOTO: REISNER

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