MÜNSINGEN. Moderne Technik erleichtert den Missbrauch und erschwert dessen Aufklärung: Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer sah sich gestern nicht in der Lage, darüber zu entscheiden, ob ein 47-jähriger Mann aus Münsingen von seinem Handy aus Bilder mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt versandt hat. Denn das Handy ist längst nicht mehr im Besitz des Beschuldigten. Jetzt soll herausgefunden werden, ob vom Mobiltelefon des Empfängers der Absender beweiskräftig rekonstruiert werden kann.
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