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Als Chef die Pflicht verletzt

MÜNSINGEN. Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht in Münsingen den Schichtleiter eines Sägewerks zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Ein Arbeiter einer externen Reinigungsfirma war schwerst verletzt worden, als er zur Entsorgung von Sägespänen eine Schutzabdeckung über einem laufenden Fließband zu entfernen versuchte (wir berichteten). Der Mann starb wenige Monate später im Krankenhaus.

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