Logo
Aktuell Förderung

Welche Alb-Gemeinden Fördermitteln bekommen

Geldscheine
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Patrick Pleul
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.
Foto: Patrick Pleul

SONNENBÜHL/LICHTENSTEIN/MÜN-SINGEN. Viele Alb-Kommunen sowie die Gemeinde Lichtenstein kommen in diesem Jahr in den Genuss von Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Damit werden, wie Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, betont, zahlreiche Projekte für die strukturelle Entwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg gestärkt.

Insgesamt sind 476 Gemeinden des Landes mit 1.392 Projekten in die Programmentscheidung 2023 aufgenommen worden, das Fördervolumen beträgt insgesamt 100,4 Millionen Euro. Die ausgewählten Projektträger werden umgehend unterrichtet und können sofort mit ihren Vorhaben beginnen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Ministerium. Mit der ELR-Programmentscheidung werden in diesem Jahr über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 864,7 Millionen Euro angestoßen.

Beitrag zum Klimaschutz

Gefördert werden mit den Mitteln aus dem ELR-Programm zwölf Projekte in der Stadt Münsingen mit einem Zuschuss von insgesamt 503 760 Euro, sechs Projekte in St. Johann (703.405 Euro), sechs Projekte in Hohenstein (542.040 Euro), fünf Projekte in Engstingen (115.515 Euro), je zwei Projekte in Trochtelfingen (50.000 Euro) und Zwiefalten (37.420 Euro) sowie je ein Projekt in Gomadingen (67.380 Euro), Gutsbezirk Münsingen (348.080 Euro), in Hayingen (20.000 Euro), in Lichtenstein (40.000 Euro) und in Pfronstetten (23 370 Euro).

Mit den geförderten Projekten entsteht beispielsweise aus Scheunen zeitgemäßer Wohnraum, leer stehende Gebäude verwandeln sich in Cafés und Unternehmen können die beengten oder nicht mehr zeitgemäßen Platzverhältnisse zu zukunftsorientierten Produktionsflächen erweitern, heißt es weiter in der Mitteilung. Zudem leistet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einen wichtigen Beitrag zum Engagement der Landesregierung für den Klimaschutz.

"Das ELR hat seinen Ansatz, auf das große CO2-Speicherpotenzial von Holz zu setzen, weiter geschärft. So werden von dieser Programmentscheidung an im gewerblichen Bereich Neubauten nur noch dann gefördert, wenn sie mit Holz oder einem vergleichbaren CO2-speicherndem Baustoff errichtet werden", erklärte Minister Peter Hauk. (eg)