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Zu oft die Augen verschlossen

PFULLINGEN. »Dieses Mal gibt es keine Bewährungsstrafe mehr. Definitiv nicht«, erklärte Richter Eberhard Hausch dem 32-jährigen Angeklagten, der sich am Montag vor dem Reutlinger Amtsgericht wegen Betrugs in zwei Fällen verantworten musste. »Ich habe es mir bei diesem Urteil nicht leicht gemacht. Aber bei einer weiteren Bewährungsstrafe würden Sie wieder in das gleiche Fahrwasser geraten«, sagte Hausch, der den 32-Jährigen zu einem Jahr Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte.

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