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»Wir können uns ohne Auto nicht ernähren«

PFULLINGEN/REUTLINGEN. Kann man beim Rückwärtsausparken gegen ein anderes Auto fahren, ohne selbst den Unfall zu bemerken? Diese Frage beschäftigte am Montagmorgen das Reutlinger Amtsgericht. Angeklagt war ein 83-jähriger Pfullinger, der solches behauptete. Bis zur Rekonstruktion des Unfallhergangs hatte der Rentner nicht nur abgestritten, den Schaden verursacht zu haben, auch noch der betroffenen Autobesitzerin vorgeworfen, den Unfall zusammen mit »einem lügnerischen Zeugen« vorgetäuscht zu haben.

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