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Aktuell Urteil

Warum Denkmalschutz dem Alb-Windpark nicht im Weg steht

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zum Genehmigungsverfahren für den Windpark auf dem Sonnenbühler Hohfleck liegt jetzt schriftlich vor.

ARCHIVFOTO: DPA
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LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL. Das Gericht hatte nach einer Verhandlung mit verschiedenen Ortsterminen im Februar entschieden, dass der Denkmalschutz kein Grund für die Ablehnung des Windparks sein dürfe. Die geplanten fünf Windkraftanlagen beeinträchtigten das Erscheinungsbild des Denkmals Schloss Lichtenstein nur unerheblich, so der Tenor des Urteils.

Für das Willmandinger Energieunternehmen Sowitec war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts allerdings nur ein Teilerfolg. Abgewiesen hat das Gericht die Forderung des Unternehmens, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark damit auf jeden Fall zu erteilen sei. Teilaspekte wie der Naturschutz seien von der Genehmigungsbehörde noch nicht geprüft worden, urteilten die Sigmaringer Richter. Sie nannten dabei explizit eine aktuelle Brutvogelkartierung, die für das Gebiet Hohfleck »von mindestens zehn Rotmilanpaaren« ausgehe.

In der fünfzig Seiten umfassenden schriftlichen Urteilsbegründung, die aus Sigmaringen an die Presse versandt wurde, werden die Argumente des Gerichts ausführlich dargestellt. Vom »für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter« würden Windenergieanlagen »nicht mehr von vornherein als exotische Fremdkörper wahrgenommen, die dem Schloss seine Einmaligkeit raubten«, heißt es darin unter anderem. Auch werde das Erscheinungsbild des Schlosses durch die in etwa drei Kilometer Entfernung geplanten Anlagen nur »unerheblich« beeinträchtigt, so der Schluss des Gerichts. (GEA)