LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL. Handelt es sich beim Schloss Lichtenstein um ein Denkmal mit Landschaft drum herum oder um eine Landschaft mit einem Denkmal darin? Haben Betrachter vom Locherstein aus eher einzelne Abschnitte im Blick oder stets das gesamte Panorama? Wiegt der in der baden-württembergischen Verfassung als Staatsziel verankerte Klimaschutz schwerer als der Denkmalschutz, der ebenfalls als Staatsziel vermerkt ist?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Sigmaringer Verwaltungsrichter am Donnerstagnachmittag. Zuvor hatten sie im Ratssaal der Gemeinde Lichtenstein, der mit rund 60 Zuhörern gesteckt voll war, die Argumente beider Seiten angehört.
Rainer Prusseit, Vertreter des Denkmalschutzes am Regierungspräsidium Tübingen, hob auf die besondere Bedeutung des Schlosses in exponierter Lage am Albtrauf ab und betonte, dass es dem Architekten Carl Alexander Heideloff im Jahr 1837 darauf ankam, optische Bezüge vom Schloss zur umgebenden Landschaft herzustellen und das ganze als Gesamtkunstwerk zu gestalten.
Professor Sören Schöbel, Landschaftsarchitekt und vom Investor Sowitec beauftragter Gutachter, vermisste dagegen in den Skizzen Heideloffs konkrete Angaben zu gewollten Sichtbeziehungen aus der Landschaft zum Schloss. Vielmehr zeigten die Skizzen »inszenierte Blickwinkel«, um die zu der Zeit gewünschte romantische Stimmung zu erzeugen.
Nach etwas zwei Stunden mündlicher Verhandlung machten sich Richter, Kläger und Beklagte gemeinsam auf, um vor Ort von bestimmten Punkten aus – oberhalb Holzelfingens in Richtung Ohnastetten, vom Rötelstein und vom Locherstein – die mögliche Wirkung der fünf geplanten Windkraftanlagen auf das Schloss zu untersuchen. Die Verhandlung endete gegen 16 Uhr wieder im Sitzungssaal des Rathauses Lichtenstein.
Am Freitagmorgen soll das Urteil bekannt gegeben werden.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitag-Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers. (GEA)