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Vergewaltigungs-Prozess: Ambivalentes Bild der Nebenklägerin

Selbstbewusst und liebevoll aber auch unzuverlässig und ausfallend. Ein ambivalentes Bild zeichnete heute eine Familientherapeutin von der Frau, die im Prozess gegen ihren Ex-Partner als Nebenklägerin auftritt. Der Mann muss sich wegen Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung gegen sie vor dem Landgericht verantworten.

Ein weiterer Termin musste im Prozess gegen einen 43-Jährigen am Tübinger Landgericht anberaumt werden.  FOTO: HAILFINGER
Ein weiterer Termin musste im Prozess gegen einen 43-Jährigen am Tübinger Landgericht anberaumt werden. FOTO: HAILFINGER
Ein weiterer Termin musste im Prozess gegen einen 43-Jährigen am Tübinger Landgericht anberaumt werden. FOTO: HAILFINGER

ENINGEN/TÜBINGEN. Als sehr selbstbewusst habe sie die Frau erlebt, berichtete eine Familientherapeutin. Über mehrere Monate hatte sie mit der Nebenklägerin im Auftrag des Jugendamts Termine. Dabei sei es vor allem um begleitete Umgänge der Frau mit ihren Kindern aus vorherigen Beziehungen gegangen. Von sechs Kindern sprach die Therapeutin, die die Frau aus freien Stücken abgegeben hätte, weil ihr »alles zu viel« geworden sei. Ihre Kinder seien ihr aber sehr wichtig gewesen, der Umgang mit ihnen bei den Terminen sehr liebevoll.

Auch ging es bei den Treffen darum, der Frau wieder zu mehr Stabilität im Leben zu verhelfen, sie bei der Wohnungs- und Jobsuche zu unterstützen.

Die Therapeutin berichtete, dass die Nebenklägerin sich bedroht und beobachtet gefühlt und Angst vor ihrem Partner, dem Angeklagten, gehabt habe.

Die Arbeit mit der Frau habe sich zunächst schwierig gestaltet, da diese nicht zuverlässig zu Terminen erschienen sei. »Es ging zunächst darum, ihr Vertrauen zu gewinnen.« Von Drogenkonsum hatte ihr die Frau berichtet, auch von Missbrauch in der Kindheit und davon, dass sie sich prostituiere.

Ausfallend sei sie geworden, wenn es um das Jugendamt gegangen sei. Mehrmals habe sie geäußert, eine Mitarbeiterin »abschlachten« zu wollen. Mit dem selben Begriff habe wiederum ihr der Angeklagte gedroht und zu diesem Zweck Zuhause den Boden mit Plastiktüten abgedeckt.

Neben einem Sozialpädagogen wurden heute am Landgericht auch ein Freund des Angeklagten und eine Freundin der Nebenklägerin als Zeugen gehört. Angesichts der Masse an Zeugenaussagen musste ein weiterer Prozesstermin angesetzt werden. Am 24. und 30. Oktober wird die Verhandlung weitergeführt. (GEA)