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Sonderbehandlung für Pfullinger Bauprojekt »Achalmblick«?

Unternehmer Stephan Ebinger kritisiert, dass für das Bauprojekt im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« eigens der Bebauungsplan für das Grundstück geändert wird

Auf diesem Grundstück im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Projekt »Achalmblick« mit 25 Wohnungen und Kindergarten ent
Auf diesem Grundstück im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Projekt »Achalmblick« mit 25 Wohnungen und Kindergarten entstehen. FOTO: SCHÖBEL
Auf diesem Grundstück im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Projekt »Achalmblick« mit 25 Wohnungen und Kindergarten entstehen. FOTO: SCHÖBEL

PFULLINGEN. Mit einer Kritik am geplanten Bauprojekt »Achalmblick« im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« hatte sich Stuckateur Stephan Ebinger in der jüngsten Sitzung des Pfullinger Gemeinderats beim Tagesordnungspunkt »Einwohner fragen« zu Wort gemeldet (der GEA berichtete). Dabei ging es ihm, wie er jetzt in einer Mitteilung erklärt, nicht vorrangig darum, die Bebauung mit mehr als 20 Wohnungen auf einem Gewerbebauplatz infrage zu stellen. »Meine eigentliche Kritik zielte auf die Umwandlung eines reinen Gewerbebauplatzes in eine kombinierte Bebauung ab«, hebt er hervor und stellt die These auf, dass ihm, hätte er Ähnliches beantragt, so etwas nicht gewährt worden wäre. Seiner Ansicht nach gebe es für die Baugenossenschaft Pfullingen mit ihrem Projekt eine besondere Behandlung.

Laut Bebauungsplan sind im Gebiet »Hinterer Spielbach« Gewerbeflächen mit einer Wohnung für den Betriebsinhaber oder den Hausmeister erlaubt, schildert Ebinger. Um dort ein Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen plus Gewerbe plus Kindergarten umsetzen zu können, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

Ebinger kritisiert, dass die Bebauungsplanänderung »natürlich nicht für das gesamte Gewerbegebiet« gelte, sondern nur für das von der Baugenossenschaft erworbene Grundstück. Die Stadt könne nicht Bürgern und Gewerbetreibenden suggerieren, es fehlten Gewerbebauplätze und auf der anderen Seite einen reinen Gewerbeplatz in einen stark eingeschränkt nutzbaren Gewerbeplatz verwandeln, betont er.

»Herzbluten« bekomme er, weil für dieses Projekt Grünflächen wegfallen, schreibt Ebinger. Sein Hauptvorwurf an die Stadt sei jedoch, dass eine bestehende, erschlossene, in hohem Grad nutzbare Gewerbefläche ersatzlos wegfalle. »Für den Kindergarten wären zig andere Plätze möglich gewesen«, stellt er fest. Nur eben nicht in diesen Dimensionen und mit dieser Form der Finanzierung.

Planänderung im Gemeinderat

Als er 1997 den Stuckateurbetrieb in fünfter Generation übernahm und diesen erweitern wollte, gab es in Pfullingen keine erschwinglichen Bauplätze, teilt Ebinger weiter mit. Gewerbegebiete waren nicht geplant, so habe er sich schon in die Nachbarorte orientiert. »Dann kam der Entschluss, die Umgehungsstraße zu realisieren und auf mein Drängen beim damaligen Bürgermeister Rudolf Heß fand die Stadt die Möglichkeit, dieses kleine Gewerbegebiet an der Achalmstraße umzusetzen, das inzwischen Anklang gefunden hat«, führt er aus.

Die Stadtverwaltung möchte derzeit zu diesem Thema nicht Stellung nehmen. Die Bebauungsplanänderung sei im Bauausschuss nicht öffentlich vorberaten worden, teilt Stadtplaner Meinrad Riedlinger mit. In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 11. Februar, stehe die öffentliche Beschlussfassung auf der Tagesordnung. In einer Präsentation würden dann »in aller Breite die Bebauungsplanänderung, das Projekt und alle anderen Rahmenbedingen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt«. (ps)