TÜBINGEN/ENINGEN. Weil der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte nach Ansicht des Gerichts zu schweren Straftaten neigt und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ordnete die Strafkammer zusätzlich Sicherungsverwahrung an.
Für das Opfer war die Beziehung zu dem 43-Jährigen ein wahres Martyrium. Zwar habe sich der Angeklagte, als die beiden im Frühjahr 2018 zusammenkamen, anfangs liebenswürdig und charmant verhalten, doch schon bald habe sich gezeigt, wie menschenverachtend das Frauenbild des Mannes sei, so die Vorsitzende Richterin Mechthild Weinland.
Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Typus, mangelnder Impulskontrolle und dissozialen Zügen attestiert. Trotzdem sei er voll schuldfähig. Das sah auch das Gericht auch so.
Mehr dazu lesen Sie am Freitag im Reutlinger General-Anzeiger. (GEA)