ENINGEN. Beinahe jedes Wochenende gibt es Feuerwerke in Eningen, Pfullingen oder Reutlingen, die Karin Ensle an ihrem Wohnort in Eningen alle live mitbekommt. Den Lärm, den sie verursachen, empfindet sie als Belastung. Deshalb hatte sie im Sommer eine Petition beim zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht mit dem Ziel, der Knallerei, die – wenn sie von gewerblichen Pyrotechnikern abgebrannt wird – rein rechtlich an jedem x-beliebigen Tag des Jahres möglich ist, einen Riegel vorzuschieben. Vor Kurzem hat sie endlich Antwort aus Berlin erhalten, aber leider nicht in dem Sinne, den sie sich erhofft hat.
Nach umfassender Prüfung vermöge der Petitionsausschuss »keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen«, heißt es in dem Schreiben, das sie vom Vorsitzenden Marian Wendt MdB erhalten hat. Der Ausschuss halte die geltenden sprengstoffrechtlichen Vorschriften für sachgerecht und empfehle, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Allerdings geht es in dem Schreiben vor allem um Feuerwerke an Silvester, weshalb Karin Ensle vermutet, dass die Prüfung ihres Anliegens möglicherweise doch nicht so »umfassend« gewesen sei und unter die Anträge, Silvesterfeuerwerke zu reglementieren, eingeordnet worden sei.
Die Eningerin lässt sich dadurch aber nicht entmutigen. Sie will sich nun an größere Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe oder den BUND wenden und hofft, dass diese sich zu einer Klage entschließen können, um der aus ihrer Sicht aus mehreren Gründen unsinnigen Knallerei übers Jahr doch noch Einhalt gebieten zu können. (GEA)