PFULLINGEN. Ebinger ist der Ansicht, dass es für die Baugenossenschaft eine besondere Behandlung gebe. Hätte er einen solchen Antrag eingebracht, wäre ihm ein solches Umwidmungsverfahren nicht gewährt worden, erklärt er.
Da es in Pfullingen ohnehin einen Mangel an Gewerbebaulätzen gebe, hält der Unternehmer es nicht für angebracht, dass »eine bestehende, erschlossene, in hohem Grad nutzbare Gewerbefläche wegfällt, die die Stadt nicht an anderer Stelle neu schaffen muss«, heißt es in einer Mitteilung Ebingers. »Für den Kindergarten wären zig andere Plätze möglich gewesen«, stellt er fest. Nur eben nicht in diesen Dimensionen und mit dieser Form der Finanzierung.
Die Stadtverwaltung möchte derzeit zu diesem Thema nicht Stellung nehmen. Die Bebauungsplanänderung sei im Bauausschuss nicht öffentlich vorberaten worden, teilt Stadtplaner Meinrad Riedlinger mit.
In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 11. Februar, stehe die öffentliche Beschlussfassung auf der Tagesordnung. In einer Präsentation würden dann »in aller Breite die Bebauungsplanänderung, das Projekt und alle anderen Rahmenbedingen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt«. (GEA)