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Parken an der Römerstraße: »Es gab schon Strafzettel«

PFULLINGEN. Über eine eingezeichnete Sperrfläche zu fahren ist verboten – und wird daher mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft. Viele Autofahrer hatten aber in den vergangenen Monaten keine andere Wahl, als gegen diesen Punkt der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen: Beim Befahren der Römerstraße auf Höhe der Silcherstraße zwangen Falschparker die Autofahrer dazu, die Sperrfläche zu überfahren.

Wenn an der Römerstraße rechts geparkt wird, können Autofahrer in Höhe der Einmündung Silcherstraße nicht anders, als die Sperrf
Wenn an der Römerstraße rechts geparkt wird, können Autofahrer in Höhe der Einmündung Silcherstraße nicht anders, als die Sperrfläche zu überfahren. Mittlerweile zeigen die Kontrollen Wirkung: Der Fahrbahnrand ist nicht mehr so zugeparkt. Foto: Uwe Sautter
Wenn an der Römerstraße rechts geparkt wird, können Autofahrer in Höhe der Einmündung Silcherstraße nicht anders, als die Sperrfläche zu überfahren. Mittlerweile zeigen die Kontrollen Wirkung: Der Fahrbahnrand ist nicht mehr so zugeparkt.
Foto: Uwe Sautter

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