PFULLINGEN/TÜBINGEN. Der Angeklagte habe bisher sein Leben »auf Kosten anderer in den Tag hinein gelebt und viele Straftaten begangen«. Jetzt sehe man Handlungsbedarf: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und anderem verurteilte deshalb die 3. Große Jugendkammer am Landgericht Tübingen unter Vorsitz von Strafrichter Helmut Hille-Brunke einen 38-jährigen Pfullinger zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Die Jugendkammer beschäftigte sich damit als »Jugendschutzkammer«, weil zu befürchten stand, dass die Kinder als Zeugen gehört werden könnten.
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