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Nur drei Fälle waren ihm nachzuweisen

PFULLINGEN/REUTLINGEN. »Des war i netta«. Und dabei blieb der 44-Jährige bis zum Urteil. Nur eines der ihm vorgeworfenen insgesamt zwölf Vergehen räumte er ein. Und zu neun Monaten Gefängnis wegen drei der Diebstähle und Betrügereien wurde er schließlich auch nur verurteilt. Weil Strafrichter Ulrich Leinberger ihm ein langes Vorstrafenregister vorhielt und auch noch Bewährungsbruch, muss er diese Strafe nun absitzen. Er war nämlich erst 2004 beim Einbruch in einer Tankstelle erwischt und dafür zur Bewährungsstrafe verknackt wordene.

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