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Aktuell Amtsgericht

Mann wollte sich an 85-Jähriger sexuell vergehen

Erst stahl er der Seniorin Gebiss und Hörgerät, dann wollte der 48-jähriger Rumäne sich an ihr vergehen. Als ein Pfleger der Seniorin zu Hilfe kam, war der Mann schon verschwunden.

»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt

PFULLINGEN. Es war eine »Tat, die einen sprachlos macht«, stellte Oberstaatsanwalt Martin Klose in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Reutlingen fest. Ein 49-jähriger Rumäne war in der Nacht vom 25. auf den 26. November vergangenen Jahres bei einer 85-jährigen Frau in einem Pfullinger Seniorenheim eingestiegen und hatte sie zu sexuellen Handlungen genötigt. Zudem ließ er auch noch die wertvollsten Dinge mitgehen, die sie besaß: ihr Gebiss und ihr Hörgerät, außerdem etwas Kleingeld.

Als die Seniorin in jener Nacht schlief, muss der Mann eingestiegen sein, sich umgesehen und dann noch die Zimmertür von innen abgeschlossen haben. Nachdem er zunächst das Diebesgut eingesteckt hatte, wurde er übergriffig. Als die Frau deshalb aufwachte und zu schreien begann, versuchte er, ihr den Mund zuzuhalten, drückte ihr ein Kissen auf den Kopf. »Wäre der Pfleger nicht gekommen, dann hätten wir es hier womöglich mit einem Verdeckungsmord zu tun«, schlussfolgerte Klose in seinem Plädoyer.

Der Rumäne war mit einer Arbeitskolonne nach Deutschland gekommen, dann aber nicht in seine Heimat zurückgekehrt. Er versuchte, sich mit Diebstählen über Wasser zu halten, wurde aber mehrmals auf frischer Tat ertappt.

Zu zwei Jahren und neun Monaten Haftstrafe für die sexuelle Nötigung verdonnerte ihn das Reutlinger Schöffengericht. Für etliche Diebstähle in mindestens fünf Läden und aus einem Cabrio setzte Richter Eberhard Hausch noch neun Monate oben drauf, sodass unterm Strich eine Gesamtstrafe von 3,5 Jahren stand. (GEA)