LICHTENSTEIN/TÜBINGEN. Im Februar hatte der Mann seiner Frau ein Messer zwischen die Rippen gestochen und sie dabei lebensgefährlich verletzt. Das Merkmal der Heimtücke sei erfüllt, erklärte Polachowski, da sich der Mann der Frau von hinten in der Küche näherte, während diese sich einen Tee zubereitete. Die Ehefrau habe keine Chance gehabt, noch auf den Angriff zu reagieren.
Der Richter folgte in seinem Urteil weitgehend der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin, die sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug gefordert hatten. Allerdings widersprach er in einem Punkt: Er ordnete nach eineinhalb Jahren Haft die weitere Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Dort soll der Verurteilte von seiner Alkoholsucht wegkommen. »Wenn alles gut läuft, endet die Therapie mit der Freiheit«, erklärte er dem Mann.
Anders als Staatsanwalt Thomas Trück sah der Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit und vor allem für die Frau des Mannes, sollte der Mann nicht therapiert werden – was Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist. Schließlich steht eine Trennung und Scheidung an, was für den Verurteilten wieder zu einer schwierigen Situation werden könnte. Der Mann hatte angegeben, die Tatsache, dass seine Frau einen neuen Partner hat, habe ihm schwer zu schaffen gemacht, weshalb er noch mehr als sonst getrunken hätte. Richter Polachowski hielt aber fest: »Die Tat hat nicht der Alkohol begannen, sondern Sie.« (GEA)