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Gas: Pfullinger Stadtwerke müssen ab Oktober Preise erhöhen

Gasflamme
Eine Gasflamme im Sichtfenster eines Gas-Durchlauferhitzers. Verbraucherschützer rechnen mit weiter steigenden Gaspreisen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Eine Gasflamme im Sichtfenster eines Gas-Durchlauferhitzers. Verbraucherschützer rechnen mit weiter steigenden Gaspreisen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

PFULLINGEN. Die angespannte Lage auf dem deutschen Gasmarkt ist in aller Munde. Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Kosten dafür mittragen müssen. Auch auf die Kundinnen und Kunden der Pfullinger Stadtwerke kommen ab Oktober 2022 deshalb höhere Preise zu. Aufgrund von drei beschlossenen Umlagen sowie der weiter gestiegenen Beschaffungskosten werden die Arbeitspreise zum 1. Oktober 2022 um 3,63 Cent pro Kilowattstunde (brutto) angehoben, teilt die Stadt mit. 

Knapp 3.200 Haushalte in Pfullingen beziehen Erdgas von den Stadtwerken, so die Pressestelle. Die erhöhten Preise für die Kundinnen und Kunden stellen sich ab dem 1. Oktober 2022 in zwei Beispielrechnungen wie folgt dar: Bei einem jährlichen Erdgasverbrauch von 10.000 kWh bedeute die Erhöhung etwa eine Mehrbelastung von 27,23 Euro/Monat (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh belaufe sich die Mehrbelastung auf 45,40 Euro/Monat (brutto). Die detaillierte Preistabelle ist auf den Internetseiten der Stadtwerke und der Stadtverwaltung einsehbar. Auch im nächsten Amtsblatt am 1. September werden diese detailliert aufgeführt werden.

Die Gasbeschaffungsumlage, die bereits am Montag verkündet und mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas beziffert wurde, werde ebenso auf den Gas-Tarif der Pfullinger Stadtwerke aufgerechnet wie die am Donnerstag bekannt gegebene Gasspeicherumlage. Während erstere dazu dienen soll, Gashändler zu entlasten, die ansonsten angesichts vielfach höherer Beschaffungskosten vor dem Ruin stehen könnten, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Gasspeicherumlage an den Kosten beteiligt, die durch das forcierte Befüllen der deutschen Speicher anfallen. Hinzu kommt die Änderung der SLP-Bilanzierungsumlage von 0 auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde ebenfalls zum 1. Oktober 2022. Bei den drei Umlagen handele es sich um Netto-Beträge, die die Mehrwertsteuer noch nicht beinhalten. Während den Kundinnen und Kunden die drei vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagen weitergegeben werden müssen, bleiben die Grundpreise der Stadtwerke allerdings unverändert. (pm/GEA)