Logo
Aktuell Landgericht

Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Brandstiftung in Pfullingen

Im Februar hatte eine 24-jährige Frau in Pfullingen versucht, die Wohnung ihres Mannes – von dem sie getrennt lebte – in Brand zu setzen. Jetzt wurde sie am Landgericht in Tübingen verurteilt.

Justitia war milde gestimmt. FOTO: DPA
Justitia war milde gestimmt. FOTO: DPA
Justitia war milde gestimmt. FOTO: DPA

PFULLINGEN. Zunächst hatte sie alles abgestritten, dann am zweiten Tag aber ein Geständnis abgelegt. Um mit ihrem Mann zu sprechen, sei sie in der Nacht in die Wohnung gekommen. Doch der Gatte schlief tief und fest. Sie habe nach einer Flasche mit Grillanzünder gegriffen und die Flüssigkeit in der Wohnung verteilt. Entzündet habe sie diese nur versehentlich, als ihr beim Anzünden einer Zigarette das Streichholz heruntergefallen sei.

Diese Angaben hatte ein Brandsachverständiger alsbald als Lüge entlarvt. Der Brandbeschleuniger sei zweifelsfrei Benzin gewesen, das sie mitgebracht haben müsse, hielt ihr der vorsitzende Richter der Tübinger Schwurgerichtskammer Christian Mezger vor. Zudem gebe es eine Sprachnachricht auf ihrem Handy, in der sie ihrem Cousin ankündigt: »Alter, ich schwör, ich bring den um.« Gemeint war ihr Ehemann, den sie zuvor beim Sex mit einer anderen erwischt hatte.

Dass er vom Tatvorwurf des versuchten Mordes absah, begründete der Richter damit, dass die Frau gewusst habe, dass es Rauchmelder in der Wohnung gebe, die auch funktionierten. Tatsächlich war ihr Mann vom Piepsen eines Rauchmelders geweckt worden und hatte den Brand löschen können. Eine leichte Rauchvergiftung und leichte Verbrennungen hatte er sich dabei zugezogen. Die Wohnung war jedoch nicht mehr bewohnbar.

Staatsanwalt Ingo Schumann wies darauf hin, dass auch die 16 weiteren Bewohner des Hauses durch den Brand gefährdet worden seien. »Es handelt sich um besonders schwere Brandstiftung und um ein versuchtes Tötungsdelikt, das sowohl heimtückisch wie auch gemeingefährlich war«, betonte er und forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren. Der Verteidiger der Angeklagten widersprach: »In dubio pro reo«, sagte Mathias Brenner. So sah es dann auch das Gericht, das die Frau für drei Jahre hinter Gitter schickte. (GEA)