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Der Pfullinger Gemeinderat kann künftig auch digital tagen

Das Gremium geht mit der Zeit und beschließt einstimmig, die Hauptsatzung zu ändern.

Im Pfullinger Rathaus I hatte Bürgermeister Michael Schrenk sein Büro.
Das Pfullinger Rathaus. Foto: Claudia Hailfinger
Das Pfullinger Rathaus.
Foto: Claudia Hailfinger

PFULLINGEN. Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Weil die Corona-Pandemie es zeitweise verhinderte, dass Gemeinderatssitzungen überhaupt stattfinden konnten, hat der baden-württembergische Landtag im Mai 2020 das »Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze« beschlossen. Der neue Paragraf 37a der Gemeindeordnung ermöglicht es seither, notwendige Gremiensitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchzuführen, das heißt, sie sind nun auch in digitaler Form, zum Beispiel als Videokonferenzen, möglich. Um das künftig auch in Pfullingen zu ermöglichen, hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt entsprechend zu ändern.

»Es geht darum, die formelle Möglichkeit für digitale Ratssitzungen zu schaffen«, hatte Manuel Baier, der als Leiter des Fachbereichs 1 im Rathaus auch für die EDV zuständig ist, dem Gremium eingangs erläutert. In der Ratsdrucksache wird zudem darauf hingewiesen, dass solche Sitzungen in digitalen Formaten »nur bei einfach gelagerten Gegenständen oder in absoluten Ausnahmefällen« vorgesehen seien.

Viele komplexe Sachverhalte

Daran knüpfte Gert Klaiber (CDU) an, der betonte, dass es selten um »einfache Angelegenheiten« gehe. Die meisten Sachverhalte, die öffentlich diskutiert würden, seien eben doch komplexerer Natur, meinte er und nannte als Beispiel die Diskussion über eben dieses Thema. Antje Schöler (GAL) erklärte, der Gemeinderat müsse mit der Zeit gehen und sich für Pandemiezeiten einrichten. »Es muss aber klar sein, dass auch die Besucher digital angebunden werden müssen«, hob sie hervor und empfahl, die Stadt könne sich diesbezüglich Rat einholen bei anderen Gemeinden, die bereits digitale Ratssitzungen praktizierten. Britta Wayand (FWV) war es ebenfalls wichtig, dass Bürger die Online-Sitzung auch von zuhause mitverfolgen können.

»Heute geht es nur darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen«, erläuterte Baier. Danach müsse dann geklärt werden, welche digitalen Formate umgesetzt werden könnten. Und auch der stellvertretende Bürgermeister Martin Fink betonte, wenn erst einmal die Möglichkeit geschaffen sei, Ratssitzungen überhaupt online zu veranstalten, werde die »passgenaue Ausgestaltung für unsere Situation« ausgelotet.

Wenn die technischen Möglichkeiten eruiert würden, dann müsse das »mit Augenmaß« geschehen und dabei geschaut werden, »ob es sich lohnt«, betonte Gert Klaiber. Christine Zössmayr (FWV) wies darauf hin, dass die Kreismedienzentren Informationen und Unterstützung zu dieser Thematik anbieten.

Neuer Paragraf für Hauptsatzung

Auf Britta Wayands Frage, wie denn der Zeitplan für das weitere Vorgehen aussehe, erklärte Fachbereichsleiter Baier: »Wir werden jetzt verschiedene Möglichkeiten durchrechnen und schauen, was machbar wäre, welche Vor- und Nachteile es jeweils gibt und dann abwägen, was sinnvoll ist.«

In die Hauptsatzung der Stadt wird nun der neue Paragraf 2a aufgenommen. Er ermöglicht, dass Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse oder des Jugendgemeinderats künftig auch ohne Präsenz der Beteiligten im Sitzungssaal – über digitale Kanäle – stattfinden können. Die geänderte Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. (GEA)