Aktuell Prozess

Brandstiftung: Mit Teelicht Dachstuhl angezündet

PFULLINGEN. »Es ist doch grob unsinnig, sich mit einem Teelicht Licht zu verschaffen«, resümierte der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts am Amtsgericht Reutlingen, Eberhard Hausch. Denn durch dieses Teelicht war vergangenen Dezember der Dachstuhl eines Mehrfamilienhauses in Pfullingen in Brand geraten. Der 59-jährige Angeklagte hatte, weil das elektrische Licht ausgefallen war, ein Teelicht auf dem Dachboden angezündet, um dort besser sehen zu können. Nachdem er fünf Stühle vom Dachboden nach unten transportiert hatte, verließ er, ohne die kleine Kerze wieder mitzunehmen, den Dachboden.

Foto: dpa
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