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Aktuell Hauptsatzung

Bürgermeister Schrenk verzichtet auf Widerspruch

Pfullingens Bürgermeister Michael Schrenk stimmte logischwerweise als Einziger gegen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen, die Hauptsatzung zuungunsten seiner Kompetenzen zu ändern. Aber er verzichtete darauf, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.

Die Zuschauerplätze im Pfullinger Ratssaal waren am Dienstagabend schnell besetzt. Viele Besucher mussten stehen und drängten si
Die Zuschauerplätze im Pfullinger Ratssaal waren am Dienstagabend schnell besetzt. Viele Besucher mussten stehen und drängten sich in jede freie Ecke. Foto: Petra Schöbel
Die Zuschauerplätze im Pfullinger Ratssaal waren am Dienstagabend schnell besetzt. Viele Besucher mussten stehen und drängten sich in jede freie Ecke.
Foto: Petra Schöbel

PFULLINGEN. Einen Schlagabtausch zwischen Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister – wie ihn möglicherweise viele der rund 70 Zuschauer, die sich am Dienstagabend im Ratssaal drängten, erwartet hatten – gab es nicht. In einem gemeinsamen Antrag hatte alle Fraktionen des Pfullinger Gemeinderats gemeinsam die Änderung der Hauptsatzung gefordert: Im Fall von Rechtstreitigkeiten soll der Bürgermeister nur dann ohne Rücksprache mit dem Gremium einen Anwalt beauftragen können, wenn der Streitwert nicht mehr als 1 500 Euro beträgt. Andernfalls müssen der Gemeinderat oder die Ausschüsse informiert werden.

Hauptamtsleiterin Katja Anton-Kalbfell erläuterte kurz die rechtlichen Hintergründe und wies darauf hin, dass der Antrag zwar zulässig, aber wegen des nun sehr niedrig angesetzten Streitwerts eigentlich unwirksam sei. Weil es dann möglicherweise viel Abstimmungsbedarf gebe, könnten sich Verwaltungsabläufe verzögern und unter Umständen Fristen nicht eingehalten werden.

Stadtrat Stephan Wörner verlas dann eine gemeinsame Stellungnahme aller Fraktionen. Darin heißt es unter anderem: »Die Verwaltung ist ihrer Informationspflicht gegenüber dem Gemeinderat in jüngster Zeit speziell zum Thema «Rechtsstreitigkeiten in Personalangelegenheiten» trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen. Der Gemeinderat hat dabei die von der Verwaltung gewählte Vorgehensweise in einigen Fällen ausdrücklich missbilligt, konnte jedoch seine Kontrollfunktion wegen fehlender Informationen in vielerlei Fällen trotzdem nicht ausüben.«

Der Antrag sei aber auch als eine »Handreichung an Herrn Bürgermeister Schrenk zu sehen«, dass er Rechtstreitigkeiten nicht allein durchfechten müsse, sondern im Zweifel den Gemeinderat hinter sich wisse. »Das laufende Geschäft der Verwaltung wird mit der Herabsetzung dieser Wertgrenze nicht behindert, im Gegenteil: Die Verwaltung sollte sich nicht damit beschäftigen, zu prüfen, ob der Gemeinderat denn gefragt werden muss«, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Nach der Abstimmung verzichtete Schrenk darauf, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. »Ich nehme diese Handreichung an«, erklärte er und fügte dann hinzu: »Wir werden schauen, welche Erfahrungen wir damit machen!« (GEA)