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Aktuell Urteil

Anstiftung zu sexuellem Missbrauch: Achteinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth
Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth
Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth

TÜBINGEN/ENINGEN. Für achteinhalb Jahre muss ein 37-jähriger Mann aus dem Raum Schwäbisch-Gmünd hinter Gitter. Er hatte Frauen dazu angestiftet, Kinder und alte, kranke Menschen sexuell zu missbrauchen, die Übergriffe zu fotografieren und zu filmen und die Bilder und Videos ihm zu senden.

Auch eine 34-Jährige aus Eningen erhielt in demselben Prozess am Tübinger Landgericht heute ein Urteil: Sie muss zwei Jahre und neun Monate hinter Gittern. Sie hatte sich von dem Mann dazu überreden lassen, an ihrem minderjährigen Sohn sexuelle Handlungen vorzunehmen, sie zu filmen und ihm die Videos zu schicken. Zugutegehalten wurde ihr, dass sie sich selbst und den Mann anzeigte.

Der 37-Jährige habe nicht aus sexuellen Motiven gehandelt, so die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Stephan Bork. Vielmehr habe er austesten wollen, wie weit er gehen könne.

Der Mann hatte bereits 2012 begonnen, im Internet sein Unwesen zu treiben, indem er ahnungslosen Frauen Interesse an einer Beziehung vorgaukelte, später aber große Geldsummen von ihnen erschlich. Er wurde damals zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung hat er sich verspielt. Auf ihn wartet nun eine lange Zeit im Gefängnis. (GEA)