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Anklage gegen zwei 19-Jährige nach Casino-Überfall in Pfullingen

Justitia und Akten
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

PFULLINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Anklage beim Landgericht gegen zwei 19-jährige Männer wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes erhoben. Beide Angeschuldigte befinden sich in Haft.

Die beiden Angeschuldigten sollen am 8. Oktober vergangenen Jahres kurz vor Mitternacht maskiert ein Spielcasino in Pfullingen betreten und die Angestellte unter Vorhalt einer geladenen Schreckschusspistole sowie eines Messers dazu gezwungen haben, die Kasse zu öffnen. Die jungen Männer sollen das Bargeld in Höhe von rund 1 000 Euro entnommen haben. Bevor die Angeschuldigten mit ihrer Beute das Casino verließen, soll einer der beiden einen Schuss aus der Schreckschusspistole abgegeben haben. Die bedrohte Angestellte blieb unverletzt. Während der eine Angeschuldigte sich nicht zum Tatgeschehen geäußert hat, wurde der Vorfall von dem vermeintlichen Mittäter zum Teil eingeräumt. Einzelheiten sollen in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Tat als gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raub mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür bei erwachsenen Tätern einen Strafrahmen von fünf Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Da die Angeschuldigten zur Tatzeit Heranwachsende waren, erfolgte eine Anklage an die Große Jugendkammer. Hier wird in der Hauptverhandlung zu klären sein, ob hinsichtlich dieser Tat noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann. (pm)