KREIS REUTLINGEN. Insgesamt mehr als 160 Mal soll ein 47-jähriger Mann aus dem Landkreis Tübingen sexuelle Handlungen vor oder an zwei Mädchen vorgenommen haben – und das über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren hinweg. Der Angeklagte lebte mit seinem Sohn zwischen 2017 und 2023 mit einer Frau in einer Gemeinde im Landkreis Reutlingen zusammen, die diese beiden Mädchen mit in die Beziehung gebracht hatte.
Immer wieder soll der Mann, manche Nacht sogar zweimal, in das Zimmer von einem der beiden Mädchen gegangen sein. Dann habe er, wie Staatsanwalt Tobias Freudenberg ausführte, vor ihnen onaniert, sie auch mal berührt. Die Mädchen waren in diesem Zeitraum zwischen sechs und zwölf Jahre alt.
Mädchen waren sechs und zwölf Jahre alt
Die Jüngere hatte berichtet, dass der Angeklagte sie in der Küche belästigt habe, sein erigiertes Glied von hinten an ihr rieb, als sie sich das Frühstück richtete. Ein anderes Mal habe er an der Badtür onaniert, als ein Mädchen in der Dusche war. Zu Übergriffen sei es auch gekommen, als der Mann eines der Mädchen vom Training abholte und sich dann vor ihr im Auto befriedigt habe.
Der Angeklagte ließ im Übrigen von seinem Verteidiger Achim Unden verlesen, dass er unschuldig sei. »Die Sachverhalte sind allesamt nicht geschehen und somit unwahr.« Die Erklärung des Angeklagten für die Vorwürfe der Mädchen: »Es gab eine unschöne Trennung von der Lebensgefährtin, sie muss den Töchtern eingeflüstert haben, was sie sagen sollen.«
Unter Tränen berichtete die Mutter der Mädchen von den Taten. Und vor allem von den Schuldgefühlen, die sie umtreiben, seitdem sie diese zum ersten Mal überhaupt registriert hatte. Im Februar 2024 war das, da kam es zur Aussprache zwischen der Mutter, den Mädchen und dem leiblichen Vater der Kinder. »Als die Mädchen berichteten, war es, als ob jemand auf mich einschlägt«, sagte die Frau weinend im Gerichtssaal. »Ich war blind, so blind«, schluchzte die Mutter. »Warum habe ich erst so spät, nach so langer Zeit was bemerkt?« Die Kinder hätten sich in der gemeinsamen Wohnung immer nachts in ihren Zimmern eingeschlossen.
Bis heute Panikattacken
Aus Rücksicht auf die Mutter und ihre Beziehung zum Angeklagten hätten sie nie was gesagt – nur ihren Freundinnen hätten sie alles erzählt. »Sie wollten mich beschützen.« Die Folgen der Taten seien fatal, berichtete die Mutter, die sich 2023 von dem Mann getrennt hatte. Beide Töchter hätten heute immer wieder Panikattacken. Die Ältere sitze oft im Dunkeln im Wohnzimmer, sie wimmere, traue sich nicht, ihre Augen zu schließen – »weil sie Angst hat, immer die gleichen Bilder zu sehen«.
Der Angeklagte war im Übrigen schon vor mehr als 20 Jahren bei der Polizei und beim Amtsgericht ein steter Bekannter: Mehrfach war der Mann wegen Exhibitionismus aufgegriffen und verurteilt worden. Die Lebensgefährtin habe von den »besonderen Vorlieben« des Mannes gewusst, wie sie selbst vor dem Schöffengericht aussagte. »Ich dachte, das gehört dazu und er hatte ja behauptet, er sei in Therapie«, so ihr Kommentar. Sie sei damals einfach nur verliebt gewesen. Verliebt und blind.
»Ich mache mir solche Vorwürfe, dass ich nichts gemerkt habe«, sagte die Frau. Ihre Erklärung: Sie habe mit dem Tod ihres Vaters und ihrer Mutter innerhalb kurzer Zeit mehrere Schicksalsschläge hinnehmen müssen. Obendrein sei sie von ihrem Lebensgefährten immer wieder erniedrigt worden. »Er hat mein Selbstwertgefühl kaputtgemacht«, sagte die Frau.
Angeklagter verharrt mit ausdruckslosem Gesicht
»Es muss doch jedem bewusst sein, dass Kinder ihr Leben lang unter solchen Übergriffen leiden werden«, sagte die Mutter, während der Angeklagte über Stunden hinweg in immer der gleichen Haltung verharrte: aufrecht am Tisch sitzend, mit den gefalteten Händen vor sich auf dem Tisch verfolgte er mit ausdruckslosem Gesicht das Geschehen im Gerichtssaal.
Sein Anwalt Unden beantragte ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die beiden Mädchen und über seine ehemalige Lebensgefährtin. Richter Eberhard Hausch sagte daraufhin, dass das von ihm angeführte Schöffengericht vielleicht doch der falsche Verhandlungsort sei. Angesichts der riesigen Liste der angeklagten Punkte wäre das Verfahren wohl besser am Landgericht aufgehoben – weil das eine Strafe von mehr als vier Jahren Haft verhängen kann. Das Amtsgericht aber nicht. Die Verhandlung wurde vertagt. (GEA)

