REUTLINGEN/TÜBINGEN. Wer zahlt den Schaden, wenn Wildschweine Grund und Boden aufwühlen und Äcker verwüsten? Die Jagdgenossenschaft, wenn das Grundstück zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, oder der Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdbezirks, wenn die Schwarzkittel auf Äckern aktiv waren, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind. Auf freier Flur richten aber auch andere Schäden an: Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen.Deshalb ist in Deutschland der Wildschadenersatz geregelt, über den das Handbuch des Deutschen Jagdschutz-Verbands »Jagd 2009« genauso umfassend informiert wie über alles andere Wissenswerte zu Wild, Jagd, Jäger in Deutschland und den Bundesländern. Dazu zählen auch Details wie Jagdrecht, Jagd- und Schonzeiten, Jagdflächen, Wildstrecken und die Anschriften sämtlicher jagdlicher Organisationen und ihrer Vorstandsgremien.
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