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Wannweiler Gemeinderat: Bürger entscheiden über Heli-Landeplatz

Wie der neue Rettungshubschrauber »Christoph Thüringen« (Bild) wird auch »Christoph 41« von der Deutschen Rettungsflugwacht betr
Ein neuer Hubschrauber der DRF Luftrettung am Start- und Landeplatz. Foto: DRF Luftrettung
Ein neuer Hubschrauber der DRF Luftrettung am Start- und Landeplatz.
Foto: DRF Luftrettung

WANNWEIL. Jetzt haben es die Wannweiler selbst in der Hand: Am Sonntag, 6. November, können alle Wahlberechtigten darüber abstimmen, ob es auf der Gemarkung der Gemeinde einen Start- und Landeplatz für den Rettungshubschrauber »Christoph 41« geben darf. Der Wannweiler Gemeinderat hat am Donnerstagabend einstimmig und ohne große Diskussion beschlossen, dass das entsprechende Bürgerbegehren zulässig ist, und den Termin für den Bürgerentscheid festgelegt. Es ist der frühestmögliche Zeitpunkt. Die Gemeindeverwaltung hatte zuvor festgestellt, dass 372 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren zusammengekommen waren. Damit war das Mindestquorum von 291 Unterschriften bei Weitem überschritten. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens waren erfüllt.

Die Initiatoren des Begehrens um Birgitte und Marc Hain sowie Gerhard Euchenhofer wollen erreichen, dass der Wannweiler Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juli aufgehoben wird und die Stationierung des bisher in Leonberg beheimateten Rettungshubschraubers »Christoph 41« auf Wannweiler Gemarkung befürwortet wird. Im Juli-Beschluss hatte die 8:6-Mehrheit den Start- und Landeplatz vor Ort abgelehnt. Beschluss nicht zurückgenommenDer Gemeinderat hätte am Donnerstag auch die Möglichkeit gehabt, diesen Beschluss zurückzunehmen und den Heli-Stützpunkt zu befürworten, hat diesen Weg aber nicht beschritten.

So entscheidet letztlich die Bürgermehrheit in direkter Demokratie, ob es eine Rettungshubschrauber-Basis auf den Wannweiler Höhen geben könnte oder nicht. Beim Bürgerentscheid am 6. November genügt die einfache Mehrheit, doch muss die Stimmenzahl gleichzeitig 20 Prozent der Wahlberechtigten erreichen. Abstimmen dürfen alle EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten in Wannweil ihren Hauptwohnsitz haben. Befürwortet die Mehrheit den Heli-Stützpunkt und wird die Mindeststimmenzahl erreicht, wird der Ratsbeschluss vom 26. Juli durch den Bürgerentscheid ersetzt.

Den Startplatz auf den Wannweiler Höhen halten das Land und Fachgutachter für geeignet. Der Hubschrauber »Christoph 41« soll auf die Achse Reutlingen – Tübingen verlegt werden, damit Versorgungslücken auf der Schwäbischen Alb abgedeckt werden. Wohin er tatsächlich kommt, darüber wird das Innenministerium im Herbst entscheiden. Auch um einen Heli-Standort beworben hatten sich die BG-Klinik Tübingen und das dortige Universitätsklinikum.

Vor der Zulassung des Bürgerbegehrens durch den Wannweiler Gemeinderat waren am Donnerstag die drei Initiatoren des Begehrens zu Wort gekommen. Nahezu alle Gemeinderäte befragten sie und/oder legten nochmal ihre eigene Sicht pro oder contra Heli-Stützpunkt nahe der B 28 dar. (GEA)