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Aktuell Rechtsstreit

Urteil zum Ortsschild: Ein Teilerfolg für Hülben

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage der Alb-Gemeinde Hülben gegen das Land abgewiesen, ihr aber trotzdem zu einem gewissen Erfolg verholfen: Die Ortstafel bleibt zwar vorerst, das Land muss aber nachbessern.

Ortsschild Hülben
Das Ortsschild von Hülben. Foto: Andreas Fink
Das Ortsschild von Hülben.
Foto: Andreas Fink

HÜLBEN. »Ich freue mich«, sagt Bürgermeister Sigmund Ganser dem GEA in einer ersten Reaktion, »ich werte das als einen Teilsieg für Hülben.« Auch Sebastian Ritter, der Leiter des Amts für Recht, Ordnung und Verkehr im Landratsamt Reutlingen, spricht von einem »Etappensieg« von Hülben. »Ich denke, es werden auch andere Gemeinden davon profitieren«, sagt der Beamte aus dem Landratsamt.

In der Sache Ortsschild Hülben vertritt Sebastian Ritter nicht das Landratsamt, sondern das Regierungspräsidium. »Ich bin hier Diener zweier Herren – einer Landkreisbehörde und einer Landesbehörde«, so Ritter, »das Regierungspräsidium ist die nächsthöhere Behörde, wir haben im Landratsamt deren Maßstäbe weiterzugeben.« Den Antrag der Gemeinde Hülben auf Versetzung des Ortsschilds hatte das Landratsamt deshalb abgewiesen.

»Das Landratsamt kann nur gewinnen, egal wie das Gericht entscheidet«, hatte Ritter beim Vor-Ort-Termin am Donnerstag gesagt. Gewinnen deshalb, weil das Gerichtsurteil das Land verpflichtet, über den Antrag von Hülben auf Versetzung der Ortstafel »unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden«. Im Klartext: seine Kriterien zu überarbeiten oder zu präzisieren. (GEA)

Mehr über den Rechtsstreit der Gemeinde Hülben mit dem Land lesen Sie am Mittwoch, 27. November, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.