METZINGEN. Der Metzinger Gemeinderat hat die Einführung der Sozialquote am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Sie betrifft Bauvorhaben ab zehn Wohneinheiten oder 1.100 Quadratmetern Bruttogeschossfläche. Die günstigen Mietwohnungen soll belegen können, wer nach Landesrecht Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat: Dafür dürfen Ein- oder Zweipersonen-Haushalte über höchstens 51.000 Euro brutto Jahreseinkommen verfügen, Dreipersonen-Haushalte über maximal 60.000 Euro. (GEA)
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