REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der geständige Angeklagten in den Jahren 2015 und 2016 das Kind seiner Nachbarin schwer sexuell missbraucht hat. Das Mädchen war damals erst neun und zehn Jahre alt.
Der 58-Jährige habe das Vertrauensverhältniss zu dem Kind und der Mutter zur Tatverwirklichung schmalos ausgenutzt, »was die Taten besonders verwerflich macht«, erklärte der vorsitzende Richter Armin Ernst bei der Urteilsverkündung. Die Folgen des »schweren sexuellen Missbrauchs« seien massiv. Das Mädchen, inzwischen zwölf Jahre alt, leide heute noch unter Ess- und Schlafstörungen und benötige eine Psychotherapie.
Die Strafe fiel letztlich milder aus, weil der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt und dem Mädchen dadurch die Aussagen vor Gericht erspart hatte. Im Ermittlungsverfahren hatte der 58-Jährigen die Taten noch abgestritten. (GEA)